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Betroffenheit

Betreiber von KWK- und EE-Anlagen; Unternehmen folgender Branchen nach WZ 2008:

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Die EU-Kommission hatte im Dezember letzten Jahres die bisherige Rabattregelung für stromintensive Unternehmen in Deutschland als unzulässige Beihilfe infrage gestellt. Gegen das Beihilfeverfahren hatte die Bundesregierung Klage beim EuGH eingereicht, um die deutsche Industrie vor drohenden Nachforderungen der EEG-Umlage in Milliardenhöhe zu bewahren. Anfang Juli konnte nun eine Einigung erzielt werden, der zufolge stromintensive Unternehmen Nachzahlungen von lediglich 30 Millionen Euro für die Jahre 2013 und 2014 leisten müssen. Davon betroffen sind etwa 350 der über 2.000 Unternehmen, die bei der EEG-Umlage begünstigt waren. Zudem wurde sich darauf geeinigt, aus dem EU-Ausland importierten Strom nicht von der EEG-Umlage zu befreien.

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