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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019

Link zum RechtstextGefahrgutkostenverordnung

Kerninhalte

Für Amtshandlungen einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 12 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Verordnung ist.