Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Link zum Rechtstext

Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom 2930. September 2005April 2021

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden: Sie müssen unter anderem betriebs- und brandsicher sein, dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen und nicht in Abgasanlagen eingeführt werden und sind so herzustellen, dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen. .
Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen).
Für die Verwendung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten zur Errichtung von
Lüftungsanlagen sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die konkretisierenden Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

FM_SumBescha_4
Gültige Fassungen der Bundesländer

(Brandschutz-) Technische Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie; die die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen soll. Ist im Folgenden . Haben die Bundesländer von der M-LüAR abweichende Regelungen getroffen, so ist dieses im Folgenden verlinkt. Ist nichts anderes genannt, so gilt die M-LüAR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland. 

  • Baden-Württemberg 
  • Bayern → M-LüAR ist entsprechend den Anforderungen der Technischen Baubestimmungen anzuwendenBrandenburg ? 
  • Brandenburg 
  • Berlin
  • Hansestadt Bremen ?Bremen 
  • Hansestadt Hamburg
  • Hessen → veröffentlicht als Anhang 19 der Technischen Baubestimmungen 
  • Mecklenburg-Vorpommern 
  • Niedersachsen → veröffentlicht im Anlagenband 5 zur VV Technische BaubestimmungenNiedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen → M-LüAR ist entsprechend den weitergehenden Maßgaben der Technischen Baubestimmungen anzuwendenWestfalen 
  • Rheinland-Pfalz → veröffentlicht als Anhang B der Technischen Baubestimmungen (VV-TB) 
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt 
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen


Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. August 2021
Review vom 01. August 2021