/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.3 Sonstige
Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung der |
29. Änderungsverordnung vom |
22. |
November 2022 | |
Link zum Rechtstext | ADR |
Anlagenband | Änderungen der Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung |
Leitfaden | |
Kerninhalte | Dieses Übereinkommen enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet |
mindestens |
zweier Vertragsstaaten ausgeführt wird. Es regelt unter |
anderem |
|
|
und Fahrzeugen für |
den Gefahrguttransport, |
|
und |
Gefahrguttransporte (Straße |
– Zug, Schiff oder Flugzeug). | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Diverse; F1_SumGefahrgut; Gfgut_SumBasis; Gfgut_SumBasis_2; Gfgut_SumBeauft; Gfgut_SumBest; Log_SumGefahrgut1; Log_SumGefahrgut2; Log_SumGefahrgut3; Log_SumGefahrgut4 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. Juli 2024 |