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Ein Online-Rechtsregister mit frei zugänglichen Gesetzestexten aufzubauen und zu pflegen, ist leider derzeit noch immer eine recht mühsame keine einfache Angelegenheit, vor allem was die Vorschriften der einzelnen Bundesländer anbelangt. Zwar kann mittlerweile mehr oder weniger problemlos auf alle Länderdatenbanken online zugegriffen werden, bei den Vorschriften sind jedoch fast immer die Fundstellenzitate unvollständig (nur bei Brandenburg und Hamburg werden sowohl Nummer als auch Erscheinungsdatum angegeben, bei Nordrhein-Westfalen und Sachsen jeweils eines von beiden). Bei Brandenburg gibt es Umso erfreulicher ist, dass es bereits bei Brandenburg die Möglichkeit gibt, sich den Originalgesetzestext bzw. den Gesetzestext, auf dem eine Änderung/Aktualisierung beruht, durch direkte Verlinkung auf das Verkündungsblatt anzuschauen. Schleswig-Holstein bietet dies in zwei Verlinkungsschritten an.
Schwieriger Schwierig gestaltet sich teilweise noch der Online-Zugriff auf die Verkündungsblätter Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben für Sie dazu Folgendes recherchiert:
Baden-Württemberg
Auf die Verkündungsblätter des Landes Baden-Württemberg kann kostenfrei nur für das laufende und das vergangene Jahr das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden. √
Bayern
Über die Verkündungsplattform Bayern ist der Zugriff auf die bayerischen Verkündungsblätter problemlos und kostenfrei bis 2009, beim Das Gesetz- und Verordnungsblatt bis 1983 möglich.steht ab 1945 zur Verfügung. √
Berlin
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt.
Bei den Amtsblättern für Berlin können lediglich die letzten drei aktuellen kostenfrei eingesehen werden (mit schlechter Lesequalität). Das Amtsblatt-Archiv ist ausschließlich für Intranet-Nutzer des Landes Berlin erreichbar. √
Brandenburg
Das Amtsblatt steht erst ab dem Jahr 2000 und das Gesetz- und Verordnungsblatt ab 2001 zur Verfügung.wurde erst ab 2000 eingestellt. √
Bremen
Das Gesetzblatt bzw. das Amtsblatt wird nur für 2013 und 2014 steht ab 2013 zur Verfügung gestellt. Das geforderte Registrieren bzw. Anmelden ist unnötig umständlich.. √
Hamburg
Das Gesetz- und Verordnungsblatt enthält alle erforderlichen Daten. Es reicht bis ins Jahr 1955 zurück.
Hessen
Die Verkündungsblätter stehen erst ab 2004 zur Verfügung.
Mecklenburg-Vorpommern
Verkündungsblätter sind nicht verfügbar.ist ab 1955 vorhanden. √
Hessen
Auf das Gesetz- und Verordnungsblatt kann kostenfrei zugegriffen werden. √
Mecklenburg-Vorpommern
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es mittlerweile ein – wenn auch recht umständliches – Angebot (unter „Formalkriterien“ → „Dokumenttyp“)
Niedersachsen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt geht bis ins Jahr 2000 zurück. Es ist kostenpflichtig. Nur die Jahresinhaltsverzeichnisse sind kostenfrei. kann seit 2018 kostenfrei online eingesehen werden. Es sind auch Gesetz- und Verordnungsentwürfe auszugsweise verfügbar. √
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerialblatt steht ab 2000 zur Verfügung, das Gesetz- und Verordnungsblatt geht bis 1949 zurück. Das Amtsblatt, bei dem die Suchfunktion derzeit umgestellt wird und für die Übergangszeit die Verwaltungssuchmaschine NRW zu nutzen ist, ist die Suche sehr mühsam. Es wird zudem erst ab 2007 zur Verfügung gestellt. liegt ab 1946 vor. √
Rheinland-Pfalz
Ein Amtsblatt gibt es nur vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Sonstige Verkündungsblätter sind nicht Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist nur kostenpflichtig verfügbar.
Saarland
Das Amtsblatt beginnt erst mit Dezember 2009. Es gibt ein Archiv für die Jahre 1945 bis 1998.steht ab 1945 zur Verfügung. √
Sachsen
Das Für das Gesetz- und Verordnungsblatt ist verfügbardes aktuellen Jahres stehen Leseversionen der jeweiligen Einzelausgabe kostenlos zur Verfügung. Das Anmelden ist zwar unnötig umständlich, die Recherche dafür aber sehr komfortabel. Es geht nur bis 2012 zurück.Archiv ist kostenpflichtig. √
Sachsen-Anhalt
Für das Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt gibt es kein Angebot. Das Amtsblatt steht erst ab 2007 zur Verfügung. wird – mit Ausnahme des Inhaltsverzeichnisses der jeweiligen Einzelausgabe – nur kostenpflichtig angeboten.
Schleswig-Holstein
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist nicht verfügbar. steht seit 2014 zur Verfügung. √
Thüringen
Für das Das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es kein Angebot. ist auf der Homepage des Landtags unter „Parlamentsdokumentation → Freie Suche“ unter anderen Veröffentlichungen und daher etwas mühsam zu finden. √
Fazit
: Es wäre schön, wenn Rechtstexte grundsätzlich online und kostenfrei und einfach online verfügbar wären. Sie sollten auch immer kopierbar sein. Ein wünschenswerter Service der Länderdatenbanken wäre, über Änderungen zumindest wichtiger Gesetze beispielsweise in Form eines – im optimalen Fall kostenlosen – monatlichen Newsletters zu informieren.
Schlussbemerkungen
Schlussbemerkung: Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste geleistet hatleistet, und den Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.