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Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen vom35.April 2019Januar 2022 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrages Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder für die Zulassung von Abweichungen erforderlich sind. Bautechnische Nachweise gelten auch dann als Bauvorlagen, wenn sie der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen Genehmigungsfreistellung erforderlich sind. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. Januar 2024 |
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