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Kerninhalte | Diese |
DGUV Information enthält Hinweise zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Gefahrstoffe für die Verarbeitung |
thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen |
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Sie enthalten in Tabelle 2 (Gefahrstoffe, Beurteilungsmaßstäbe und Einstufung) für die aufgeführten Gefahrstoffe Angaben zu Beurteilungsmaßstäben (z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte) und zur Einstufung nach der CLP-Verordnung. Zudem geben sie für einige Stoffe in der 2. Spalte Hinweise zur Hautresorption (H) bzw. zum Risiko der Fruchtschädigung (Y).
Sie legen Kriterien für die unmittelbare Anwendung von Schutzmaßnahmen – bei gleichzeitigem Verzicht auf eine messtechnische Überwachung – für die beschriebenen Tätigkeiten fest.Sie ist Teil der Schriftenreihe „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger nach der Gefahrstoffverordnung“, kurz EGU. Diese dienen Unternehmen als Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung. | |
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