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Kurzbezeichnung | Abwassersatzung Stadt Bruchsal |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bruchsal vom 1. Januar 2015 |
Rechtsebene | Bruchsal |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Bruchsal betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbetrieb Bruchsal“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Die Stadt Bruchsal kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. Die Erhebung von Abwassergebühren ist ebenfalls in dieser Satzung geregelt. |
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Bezeichnung | Stadt Bruchsal |
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