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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juli 2024 |
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Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch Förderung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergieprojekten vor Ort. Dazu hat der jeweilige Vorhabenträger beziehungsweise die jeweilige Vorhabenträgerin grundsätzlich der Standortgemeinde sowie den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung am Ertrag der errichteten Windenergieanlagen anzubieten. |
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