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Die Europäische Kommission hat am 20.
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Dezember 2016 weitere zentrale Bausteine der Energiewende auf den Weg gebracht. Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes habe die Europäische Kommission damit auch grünes Licht für die sogenannte Netzreserve gegeben, erläuterte das Bundeswirtschaftsministerium.
Höhe der Förderung wird künftig durch Ausschreibung am Markt ermittelt
Mit
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dieser Genehmigung könne das EEG 2017 wie geplant am
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1.
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Januar 2017 in Kraft treten, so das Ministerium weiter. Damit herrsche Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus mache. Ab 2017 werde die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern durch Ausschreibung am Markt ermittelt.
Netzreserve soll Stabilität des Stromnetzes sichern
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