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Link zum Rechtstext

Geruchsimmissions-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008

Kerninhalte

URL-Adresse

Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden.

Bezeichnung

Landesamt für Umweltschutz

URL-Adresse

http://www.lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/girl.pdf

Bezeichnung

Umwelt-Online

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/laender/bbg/girl_ges.htmHINWEIS: Mit dem 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft vom 18. August 2021 in Kraft getreten. In Anhang 7 TA Luft wird die Bewertung von anlagenbezogenen Gerüchen geregelt.