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Landesdatenschutzgesetz SH

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen Daten vom 9. Februar 20002. Mai 2018

Positivliste

Positivliste öffentlicher und nicht öffentlicher Bereich

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für öffentliche die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen (Behörden und sonstige öffentliche Stellen) . Sein Zweck ist es, des Landes Schleswig-Holstein.

Es trifft insbesondere ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679), um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/sh/dsg_ges.htm

Bezeichnung

Landesportal Schleswig-Holstein

URL-Adresse

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true