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Link zum Rechtstext | Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen und den Schutz von Verschlusssachen vom 723. März 19952022 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll ( Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). Zweck des personellen Geheimschutzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten dadurch zu schützen, daß der Zugang von Personen verhindert wird, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Zweck des personellen Sabotageschutzes ist es, die Beschäftigung von Personen an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. |
URL-Adresse | https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=12&bes_id=3371&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=SÜG NW#det0 |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/nrw/lsueg_gs.htm |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. März 2022 |