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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im |
Land Nordrhein-Westfalen vom 29. April 1992 | |
Link zum Rechtstext | Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz |
Kerninhalte | Für Vorhaben, für die nach Anlage 1 |
(Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles (Kriterien dazu sind in Anlage 2 enthalten) vorgesehen ist, sind die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) |
anzuwenden, soweit |
in diesem Gesetz nicht anders bestimmt ist. |
URL-Adresse
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2129&bes_id=4292&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=UVPG%20NW#det0
URL-Adresse
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