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Kurzbezeichnung

Abwasserabgabensatzung

Bezeichnung

Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe vom 18. März 1982

Rechtsebene

Hunderdorf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde zur Abwälzung der von ihr zu zahlenden Abwasserabgabe eine jährliche Kommunalabgabe für Grundstücke erhebt, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist.

Links zur RechtsänderungReview vom 02. Januar 2023

Rechtsnorm-Links 


Bezeichnung

Gemeinde Hunderdorf

URL-Adresse

http://www.hunderdorf.de/index.php?id=222,33&suche=Ortsrecht

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen