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Kurzbezeichnung

Abwassersatzung Stadt Göppingen

Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Göppingen vom 29. März 2012

Rechtsebene

Göppingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Göppingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt, soweit das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagegebracht (angeliefert) wird. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. -pflicht sowie Einleitungsbeschränkungen und Grundstücksanschlüsse. Sie berechtigt die Stadt, zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag zu erheben. Sie legt insbesondere Beitragsmaßstab und Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie die Stadt, für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren zu erheben, und legt Gebührenmaßstab und die Höhe der Abwassergebühren fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2023
Review vom 15. Oktober 2021
Review vom 01. September 2020

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Stadt Göppingen

URL-Adresse

http://

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

https://www.goeppingen.de/site/Goeppingen-Internet/get/documents_E-1953553151/Goeppingen/Goeppingen_Anleitungen/Stadtrecht/07_Oeffentliche_Einrichtungen/70-01_Abwassersatzung.pdf

Rechtsnorm-Links
BezeichnungAbwassergebühren
URL-Adressehttps://www.goeppingen.de/start/Unsere+Stadt/Gebuehren+und+Beitraege.html