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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung beide vom 4. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Hildburghausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Hildburghausen, dessen Kreisstadt Hildburghausen ist, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht, Anschluss- und Überlassungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren (Festgebühr, Behälterentleerungsgebühr, Gebühr für Restmüllsäcke, Gebühr für an Wertstoffhöfen angelieferte Bauabfälle und Gebühr für an die Deponie Leimrieth angelieferte Inertstoffe) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und die Gebührensätze fest. Der Landkreis Hildburghausen ist Mitglied des Zweckverbands für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt). |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | ZAST |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9404_1.PDF?1508139580 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9405_1.PDF?1508139765 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | REVIEW 08.10.2018 |
URL-Adresse | https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9411_1.PDF?1508196602 |