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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung im Landkreis Uckermark |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Uckermark |
vom 4. Dezember |
2019 und Satzung über die Abfallgebühren des Landkreises Uckermark vom |
14. Dezember |
2024 | |
Rechtsebene | Schwedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Uckermark, dem die Stadt Schwedt angehört, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öfffentliche Einrichtung betreibt. Sie legt insbesondere die Abfallarten und den Anschluss- und Benutzungszwang bzw. das Anschluss- und Benutzungsrecht fest. Die Abfallgebührensatzung erlaubt dem Landkreis Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zu erheben. Sie legt die verschiedenen Gebührensätze fest. |
Links |
Bezeichnung
Abfallgebührensatzung
URL-Adresse
zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 05. April 2021 I ; II |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung |
Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse |
https://www.uckermark.de/output/ |
download. |
php? |
fid=3615.230.1.PDF |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung |
Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse |