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Link zum Rechtstext

Hessische VO zur Durchführung des BauGB

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007

KerninhalteFür

Diese Verordnung bestimmt für Hessen, dass für die Bereiche der 1.

  • Landkreise,
2.
  • kreisfreien Städte,
3.
  • div. kreisangehörigen Städte

wird jeweils ein Gutachterausschuss als Einrichtung des Landes gebildet .
Die bestehenden Gutachterausschüsse sind aufgelöst, sobald der neue Gutachterausschuss gebildet ist.
Der Gutachterausschuss führt die Bezeichnung/Link zum Rechtstext "Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich ... (Name der Gebietskörperschaft oder der Gebietskörperschaften)". Er führt das Landessiegel.

URL-Adresse

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1ei8/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BauGBDVHE2007rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/he/baugbdv_ges.htmwird.