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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/laender/he/bahng_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Eisenbahngesetz vom 25. September 2006

Link zum RechtstextHEisenbG

Kerninhalte

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die 1.

  • ihren Sitz in Hessen haben und nicht Eisenbahnen des Bundes sind, 
2.
  • in Hessen Eisenbahninfrastruktur betreiben und nicht Eisenbahnen des Bundes sind hinsichtlich der in Hessen betriebenen Infrastruktur oder
3.
  • in Hessen nicht bundeseigene Eisenbahninfrastruktur benutzen hinsichtlich der Benutzung dieser Eisenbahninfrastruktur.

Es findet auch Anwendung auf Halterinnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die ihren Sitz in Hessen haben und nach § 31 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) selbstständig oder nach § 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen.

URL-Adresse

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1e3g/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=19&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-EBGHE2006rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

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