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Link zum Rechtstext | Tierische Nebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. |
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 26. Februar 2023 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt |
Zuständigkeiten nach folgenden Vorschriften: |
1069/2009 (Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) |
EU) Nr. |
Als zuständige Behörden nach der TierNebV benennt sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, soweit es um die Erfassung der zugelassenen Betriebe geht, im Übrigen die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
URL-Adresse
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-EGV1774_2002ZustVMV2008rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/laender/mv/tierkbeszust.htm
142/2011 (Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie Durchführung der Richtlinie 97/78/EG hinsichtlich bestimmter von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren) | |
Links zur Rechtsänderung |