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Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen |
Kerninhalte | Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/laender/nds/girl_ges.htm |
Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. HINWEIS: Mit dem 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft vom 18. August 2021 in Kraft getreten. In Anhang 7 TA Luft wird die Bewertung von anlagenbezogenen Gerüchen geregelt. |