Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Ländliche Entwicklung Umwelt Für Diese Verordnung bestimmt, dass - für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstelle 1) genannten Amtshandlungen
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werden - die dort genannten Verwaltungsgebühren
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erhoben. Für - und
- für die in der Anlage 2,
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Tarifstellen 1 und 13.3.4 - Tarifstelle 1 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen
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werden - die dort genannten Benutzungsgebühren
erhoben |
. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung.Rechtsnorm-Links | |
URL-Adresse | http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46690.de |