Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

...

 

...

Link zum Rechtstext

...

...

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten vom 10. Dezember 1952

Link zum Rechtstext

Milch- und Fettgesetz

Kerninhalte

Im Milch- und Fettgesetz ist geregelt, dass Milch zunächst nur an bestimmte, dafür vorgesehene Molkereien geliefert werden darf und wie dann mit der Milch weiterzuverfahren ist. Enthalten sind im Gesetz Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, Fettgehalt der Milch, Verkauf von Landbutter, Preisregeln und Bußgeldregelungen.

Milcherzeugnisse sind definiert als: Sauermilchsorten (Sauermilch, Joghurt, Kefir und ähnliches), entrahmte Milch, saure Magermilch, Magermilch-Joghurt, Magermilch-Kefir und ähnliches, Molke, Buttermilch, geschlagene Buttermilch, Sahne (Rahm), saure Sahne und Schlagsahne.

Als Spezialregelung hat das Milch- und Fettgesetz in seinem speziellen Regelungsgehalt Vorrang vor den allgemeinen Lebensmittelgesetzen.

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/lebensmt/lebensmb.ges/mfett_ges.htm

Bezeichnung

Buzer

URL-Adresse

https://www.buzer.de/gesetz/3994/index.htm
Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. Februar 2024
Review vom 09. August 2021