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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt am Main vom 28. November 2016 |
Kerninhalte | Die Stadt stellt in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Einrichtung bereit. Entwässerungsanlagen sind alle öffentlichen Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser sowie zur Schlammbehandlung. Art und Umfang öffentlicher Entwässerungsanlagen und den Zeitpunkt ihrer Herstellung bestimmt die Stadt. Dies gilt auch für die Erneuerung. |
Links zur Rechtsänderung |