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Kurzbezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung Stadt Schmalkalden vom 17. November 1992 |
Rechtsebene | Schmalkalden |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Schmalkalden, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Das gilt auch dann, wenn zwischen dem Grundstück und der Straße eine den Erschließungsanlagen zuzurechnende Grundfläche liegt (z.B. Grünanlagen, Grünstreifen, Parkstreifen, Böschungen, Gräben usw.). Die Reinigungspflicht bleibt der Stadt Schmalkalden, soweit sie Eigentümerin von Grundstücken ist, die überwiegend ihren Interessen dienen (z.B. bei öffentlichen Parkplätzen). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte, Streupflicht). |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Schmalkalden |
URL-Adresse | http://www.schmalkalden.de/download/Rechtsquellen/Ordnungsamt/strassenreinigungssatzung.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |