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Kurzbezeichnung

Straßenreinigungssatzung

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung Stadt Schmalkalden vom 17. November 1992

Rechtsebene

Schmalkalden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Schmalkalden, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Das gilt auch dann, wenn zwischen dem Grundstück und der Straße eine den Erschließungsanlagen zuzurechnende Grundfläche liegt (z.B. Grünanlagen, Grünstreifen, Parkstreifen, Böschungen, Gräben usw.). Die Reinigungspflicht bleibt der Stadt Schmalkalden, soweit sie Eigentümerin von Grundstücken ist, die überwiegend ihren Interessen dienen (z.B. bei öffentlichen Parkplätzen). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte, Streupflicht).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Schmalkalden

URL-Adresse

http://www.schmalkalden.de/download/Rechtsquellen/Ordnungsamt/strassenreinigungssatzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen