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Kurzbezeichnung

Wasserversorgungssatzung Meßstetten

Bezeichnung

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Meßstetten

in der Fassung

vom

15

24.

Dezember 2014

November 1997

Rechtsebene

Tieringen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung verpflichtet die Stadt Meßstetten, deren Ortsteil Tieringen ist, die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser zu betreiben. Der Stadt obliegt auch die Bestimmung der Art und des Umfangs der Wasserversorgungsanlagen. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Wasserabnehmer, Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang, Art und Umfang der Versorgung sowie Verwendung des Wassers, Wasserversorgungsbeitrag und Benutzungsgebühren.

Links zur RechtsänderungReview vom 08. April 2021 

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Stadt Meßstetten

URL-Adresse

http

https://www.stadt-messstetten.de/fileadmin/BENUTZERDATEN/Online-Rathaus/Verfahrensbeschreibungen/Ortsrecht/Wasserversorgungssatzung_

Stand_01.01.2015.pdf

 

 

Anchor_GoBack_GoBackGesetzl. Kurzzeichen

Nov2020.pdf