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Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Dresden zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen vom 16. Juni 1995

Rechtsebene

Dresden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung dient dem öffentlichen Anliegen, Bäume und andere wertvolle Gehölze als Teile von Natur und Landschaft in besonderem Maße zu schützen und zu pflegen.

Sie gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.

Sie gilt nicht für->

  • Wald im Sinne des Waldgesetzes,
>
  • die Produktionsflächen von Baumschulen und erwerbwirtschaftlich genutzten Obstplantagen, wenn der Zweck des Eingriffs unmittelbar mit der Pflege, der Erneuerung und Nutzung des direkt wirtschaftlich genutzten Gehölzbestandes im Zusammenhang steht,
>
  • Obstbäume in Kleingärten

Sie regelt insbesondere verbotene und zulässige Handlungen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Dresden

URL-Adresse

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_gehoelzschutz.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen