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Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Rüsselsheim

in der Fassung des 3. Nachtrags vom 11. März 2004

vom 6. Dezember 2022

Rechtsebene

Rüsselsheim am Main

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Rüsselsheim die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung der Gemeinde umfaßt das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen.

Sie regelt insbesondere die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft und den Anschluß- und Benutzungszwang.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. November 2023

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Ortsrecht/Satzungen_PDFs/OEffentliche_Einrichtungen_WiFoe/Abfallsatzung.pdf
(Microsoft Word - 7_1.1 Abfallsatzung der Stadt Rüsselsheim.docx) (ruesselsheim.de)