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Link zum Rechtstext

Löschwasserrückhalte-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe vom 31. März 1993 (Stand Juni 2022)

Kerninhalte

Erfordernis/Ermittlung von notwendigen Rückhaltevolumina für Löschwasser.

Rechtsnorm-Links

 

 

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bay/loe.htm

Rechtsnorm-Links

 

 

URL-Adresse

http://www.izu.bayern.de/download/pdf/LoeRueRl.pdf

 Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt.

Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.

Die Muster-LöRüRL ist nicht mehr in Kraft. Die wurden von einzelnen Bundesländern, darunter auch Bayern, fortgeführt. Die Richtlinie „Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRl)“ – Fassung August 1992 – ist als zu beachtende Technische Regel unter lfd. Nr. A 2.2.1.13 in den Bayer. Technischen Baubestimmungen (BayTB) aufgeführt.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) WHG_Sum_Anlagen