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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates

Link zum RechtstextCO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese

Verordnung legt die Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer schwerer Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit folgenden Merkmalen fest:
-> Lastkraftwagen mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 16 Tonnen
-> Lastkraftwagen mit einer Achskonfiguration von 6x2
-> Sattelzugmaschinen mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 16 Tonnen
-> Sattelzugmaschinen mit einer Achskonfiguration von 6x2Sie dient dem Ziel der Union, ihre Treibhausgasemissionen, die den Kategorien Energie, Industrieprozesse und Produktverwendung, Landwirtschaft und Abfall zuzuordnen sind, bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber den Werten von 2005 zu senken.

Standards tragen dazu bei, das Unionsziel der Klimaneutralität und die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimazwischenziele der Union, die Zielvorgaben der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen gemäß der Verordnung (EU) 2023/857 und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.
Diese Verordnung regelt auch die Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge, die in der Union zugelassen sind. Sie gilt für neue Fahrzeuge, die nach der Verordnung (EU) 2018/858 entweder typgenehmigt oder einzeln genehmigt wurden oder die unter Artikel 2 Absatz 3 der genannten Verordnung fallen und zu einer der folgenden Fahrzeugklassen gehören:
-> M2 und M3;
-> N1, N2 und N3, sofern die Fahrzeuge nicht unter die Verordnung (EU) 2019/631 fallen;
-> O3 und O4.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2024
Review vom 06. Juni 2024
Review vom 01. Mai 2024
Review vom 01. Februar 2022
Review vom 06. August 2021