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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates |
Link zum Rechtstext | CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese |
-> Lastkraftwagen mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 16 Tonnen
-> Lastkraftwagen mit einer Achskonfiguration von 6x2
-> Sattelzugmaschinen mit einer Achskonfiguration von 4x2 und einer technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand von mehr als 16 Tonnen
-> Sattelzugmaschinen mit einer Achskonfiguration von 6x2Sie dient dem Ziel der Union, ihre Treibhausgasemissionen, die den Kategorien Energie, Industrieprozesse und Produktverwendung, Landwirtschaft und Abfall zuzuordnen sind, bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber den Werten von 2005 zu senken.
Standards tragen dazu bei, das Unionsziel der Klimaneutralität und die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimazwischenziele der Union, die Zielvorgaben der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen gemäß der Verordnung (EU) 2023/857 und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. | |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2024 |