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Note |
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Seit 19. Mai 2015 außer Kraft. |
Bezeichnung/link Link zum Rechtstext | Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an den Antrag auf Zulassung, Verlängerung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln vom 21. Dezember 1989 |
Link zum Rechtstext | AMZulRegAV |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert, dass Anträge auf Zulassung, auf Zulassungsverlängerung und auf Registrierung eines Arzneimittels auf Antragsformularen zu stellen sind, die von der zuständigen Bundesoberbehörde herausgegeben und im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. |
URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/amzulregav/ |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/lebensmt/amg/amzulregav.htm |