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Note |
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Die LöRüRL BW wurde aufgehoben. |
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | URL-Adresse | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand Sie gilt unter anderem für bauliche Anlagen, in oder auf denen wassergefährdende Stoffe |
URL-Adresse | http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/5_2.pdf | |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/bw/loe_ges.htmUnter Punkt A 2.2.1.13 in den VV TB Baden-Württemberg wird aufgeführt, dass die Richtlinie "Löschwasser-Rückhalteanlagen" in der VwV TB vom 12. Dezember 2022 gestrichen wird. Für die Bemessung der zurückzuhaltenden Löschwasser-Menge ist die Löschwasserrückhalte-Richtlinie (LöRüRL) durch Erlass der VwV TB vom 12. Dezember 2022 nicht mehr verbindlich. Der Brandschutzsachverständige kann die LöRüRL als Erkenntnisquelle verwenden. | ||
Links zur Rechtsänderung |