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EltVO BW

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Bezeichnung

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Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über elektrische Betriebsräume
vom 28. Oktober 1975

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Kerninhalte

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99 Archiv
99 Archiv
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom vom 8. Dezember 2020

Link zum RechtstextEltBauVO BW

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von
1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV


-> ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
-> Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
in
-> Geschäftshäusern,
-> Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten,
> Büro und Verwaltungsgebäuden,
> Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen,
-> Schulen und Sportstätten,
-> Beherbergungsstätten, Gaststätten,
-> geschlossenen Großgaragen und
-> Wohngebäuden.
Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bw/eltvo_ges.htm

URL-Adresse

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/fpb/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=11&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ElekBetrVBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

,
2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden.

Die EltVO BW wird durch die EltBauVO BW aufgehoben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2022
Review vom 02. Februar 2021