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Link zum Rechtstext
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GUV-R 157 (alt)
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Fahrzeug-Instandhaltung (Ausgabe Februar 2000 – aktualisierte Fassung September 2006)
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Kerninhalte
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Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung, Ergänzung und Demontage von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen.
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Bezeichnung
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DGUV
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URL-Adresse
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fahrzeuginstandhaltung (Ausgabe März 2023) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese DGUV Regel richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandhalten. Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Fahrzeuge im Sinne der Schrift sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt oder gezogen werden. Dazu zählen auch z.B. Agrarmaschinen, Schienenfahrzeuge und Flurförderzeuge. |
Links zur Rechtsänderung |