Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgvb/b4_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Organische Peroxide vom 1. Oktober 1993

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 13

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit organischen Peroxiden.

Sie gilt nicht für den Umgang mit Zubereitungen, die organische Peroxide enthalten, wenn deren Massenanteil an organischen Peroxiden weniger als 5 % oder an Aktivsauerstoff aus den organischen Peroxiden weniger als 0,5 % und außerdem der Massenanteil an Wasserstoffperoxid weniger als 5 %
beträgt.

Sie gilt unter anderem ferner nicht für den Umgang mit organischen Peroxiden in Kleinverpackungen Kleinverpackungen  ->

  • bis zu 100 g bei festen organischen Peroxiden, 
->
  • bis zu 25 ml bei flüssigen organischen Peroxiden

in einer Gesamtmenge von höchstens 100 kg, sofern diese organischen Peroxide nicht dem Sprengstoffgesetz unterliegen und als handelsfertige Produkte zur Abgabe an Endverbraucher bestimmt sind.

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/b4.pdf

URL-Adresse