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http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgra1.pdf

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Grundsätze der Prävention (Ausgabe

Okotber 2005)

Mai 2014)

Link zum RechtstextDGUV Regel 100-001

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze „Grundsätze der Prävention" Prävention“ (BGV A1).

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch auch  ->

  • für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören; 
->
  • soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein Unfallversicherungsträger zuständig ist.

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/a1_ges.htm

URL-Adresse