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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Ausgabe Februar 2010) |
Link zum Rechtstext | TRGS 524 |
Kerninhalte | Diese |
Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich Vor- und Nacharbeiten. Sie konkretisiert die in |
der Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen |
URL-Adresse
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URL-Adresse
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-524.pdf?__blob=publicationFile&v=7