Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
- Oktober 2011 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.
Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe |
"Schutzmaßnahmen „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in |
Laboratorien" Laboratorien“ (TRBA 100) zusätzlich zu beachten. |
URL-Adresse | http://bgi850-0.vur.jedermann.de/index.jsp?isbn=bgi850-0&alias=bgc_bi850_0_bi850_0_1_ |