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Link zum Rechtstext | Gasgrundversorgungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die |
allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des |
Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. |
Sie regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind. |
Links |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Umwelt-Online
URL-Adresse
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/gasgvv_ges.htm
Rechtsnorm-Links
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Bundesministerium der Justiz
URL-Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gasgvv/gesamt.pdf
zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 |