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Kinderarbeitsschutzverordnung

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Verordnung über den Kinderarbeitsschutz vom 23. Juni 1998

Kerninhalte

URL-Adresse

Diese Verordnung normiert das grundsätzliche Beschäftigungsverbot von Kindern über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen. 

Sie nennt eine Vielzahl von zulässigen Beschäftigungen wie das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten, sofern diese leicht und für Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche geeignet sind.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/index.html

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/ueber.htmEs besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen.