Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

 

...

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom

27. Februar 1997

8. April 2020

Link zum RechtstextFeuVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerungsanlagen und Anlagen der Wärmeversorgung sowie für die Brennstofflagerung. Für FeuerungsanlagenFeuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt diese Verordnung nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserbereitung Warmwasserversorgung dienen oder
Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.

URL-Adresse

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/iz8/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeuVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/feu_ges.htm, sowie für Abgasanlagen und die Brennstofflagerung.
Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.