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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom27. Februar 19978. April 2020 |
Link zum Rechtstext | FeuVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerungsanlagen und Anlagen der Wärmeversorgung sowie für die Brennstofflagerung. Für FeuerungsanlagenFeuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt diese Verordnung nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserbereitung Warmwasserversorgung dienen oder |
URL-Adresse | http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/iz8/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeuVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/rp/feu_ges.htm, sowie für Abgasanlagen und die Brennstofflagerung. |