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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr vom 6. Juni 2019

Link zum RechtstextElektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Sie legt insbesondere die Anforderungen an das Inbetriebsetzen, an die Verzögerungseinrichtung, an die lichttechnischen Einrichtungen und an die Einrichtung für Schallzeichen sowie allgemeine Verhaltensregeln fest.

Des Weiteren bestimmt sie Prüfanforderungen und Anforderungen an die Fahrdynamik (Anlage).

Links zur Rechtsänderung

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