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Link zum Rechtstext | Prüfverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Bauprüfdienst | BPD 4/2010 | |
Kerninhalte | URL-Adresse | Diese Verordnung regelt neben der Anerkennung und Tätigkeit der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen in den Fachrichtungen Massivbau, Metall- oder Holzbau und in den Fachbereichen technische Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau und der Übertragung bauaufsichtlicher Aufgaben bei Fliegenden Bauten und Windkraftanlagen die Pflicht von Bauherren oder Betreibern, die Prüfung bestimmter technischer Anlagen und Einrichtungen zu veranlassen. |
URL-Adresse | http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-BauPr%C3%BCfVHA2006rahmen | |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/hh/spruef_ges.htmDie Überwachung der Erfüllung dieser Pflichten obliegt den PVO-Überwachungsstellen der Bezirksämter. Für sie enthält der Bauprüfdienst im Interesse eines einheitlichen Verwaltungshandelns Hinweise über Überwachungsart und -umfang. |