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Gesetzl. Kurzzeichen
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. März 2010 |
Link zum Rechtstext | UWG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Es definiert, was unlauter ist (eine Auflistung unzulässiger geschäftlicher Handlungen befindet sich im Anhang), und normiert die Rechtsfolgen unlauteren Geschäftsgebarens. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
buzer.de
URL-Adresse
http://www.buzer.de/gesetz/2503/index.htm
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Umwelt-Online
URL-Adresse
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/unwg_ges.htm
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REVIEW 02.03.2016 (Art. 4)
URL-Adresse
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Vertr_SumWettbewerb |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Mai 2024 |