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DGUV Information 213-701

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99 Archiv
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Diese Empfehlungen, die in der Regel Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind und dem Stand der Technik entsprechen, sind von Unternehmern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden. Ihre Anwendung ist zu dokumentieren.
Sie beinhalten praxisgerechte Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Hinweise zu ihrer Wirksamkeitskontrolle sowie Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, z.B. zusätzliche Gefahrstoffinformationen einschließlich Informationen über Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren, technische Minimierungsmaßnahmen und andere Maßnahmen des auf Gefahrstoffe bezogenen Arbeitsschutzes.

Bezeichnung/Link zum RechtstextBG/ BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

-

Allgemeiner Teil (Ausgabe

August 2005)

Kerninhalte

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi790-01.pdf

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgi/790_1ges.htm

Mai 2020)

Link zum RechtstextDGUV Information 213-701

Kerninhalte

Die DGUV Information 213-701 enthält allgemeine Informationen zu den „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger, kurz „EGU“. Diese dienen Unternehmen als Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung.
In der Information wird unter anderem beschrieben, wofür die EGU genau genutzt werden können, wer EGU aufstellen darf und wie die grundsätzliche inhaltliche und strukturelle Gestaltung aussehen sollte. Zudem wird auch das Thema Dokumentation über die Anwendung der EGU behandelt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 3. Juli 2020