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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
13 Juni 2005Kerninhalte | Diese bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien über-> die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe,> den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess und Auswerteeinrichtungen sowie-> die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungenbetreffen die kontinuierliche Überwachung der Emissionen |
Link zum Rechtstext | Richtlinien für die Überwachung der Emissionen |
Kerninhalte | Die Richtlinien betreffen die Überwachung der Emissionen mit automatischen Messeinrichtungen und der für die Emissionsüberwachung wichtigen Parameter; sie schließen die Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen und die Fernübertragung von emissionsrelevanten Daten ein. Sie behandeln |
-> –> die Mindestanforderungen, die bei der Eignungsprüfung an automatische Messeinrichtungen zur Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen, an
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elektronische > Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen und Systeme zur Emissionsdatenfernübertragung zu stellen sind |
, –> die besonderen Anforderungen an Langzeitprobenahmesysteme
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,> –> die für die Eignungsprüfung in Betracht kommenden Prüfinstitute
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,> Bekanntgabe Veröffentlichung und Zertifizierung geeigneter Messeinrichtungen |
,> –> Hinweise für den Einbau, die Kalibrierung, die Funktionsprüfung, den Einsatz und die Wartung von Messeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen,
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elektronischen von Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen und von Systemen zur Emissionsdatenfernübertragung sowie die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen |
.URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/ueberw_ges.htm |
URL-Adresse | https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/dokumente/auswerterichtlinie-gmbl_version_13-6-2005_0.pdf –> Hinweise zum Einsatz von portablen automatischen Messeinrichtungen für wiederkehrende Messungen
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2023 |