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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tauchen (Stand März 2014) |
Kerninhalte | Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung, Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Tauchgeräten sicherstellen sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Tauchgeräten schaffen. Sie enthält die Anforderungen an Feuerwehrtaucher und deren Ausbildung sowie Vorgaben für Handhabung, Pflege und Wartung der Tauchgeräte. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
URL-Adresse
Gültige Fassungen der Bundesländer | Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, kann der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit der veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Zu den gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländern: |