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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (Stand Februar 2008) |
Kerninhalte | Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. |
Gültige Fassungen der Bundesländer | Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, kann der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit der veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Zu den gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländern:
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URL-Adresse
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/DownloadsRechtundVorschriften/Volltext_Fw_Dv/FwDV%203-Stand-02-08.pdf;jsessionid=3DD02D8CE5DC422E1F64628E096B7692.1_cid355?__blob=publicationFile