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Note |
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Ab 1. Juli 2017 sollen Meldungen und die Versicherung elektronisch übermittelt werden. Dazu ist das von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellte Internetportal zu nutzen. |
Link zum Rechtstext | Mindestlohnmeldeverordnung | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen. | |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/milomeldv.htm | |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/11363/index.htmZusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | HR_Sum_Entsendun; HR_SumMitteilung |
Links zur Rechtsänderung |